Verwaltung
Die Grundlage für die Verwaltung der Privatwaldgemeinschaft Oberammergau bildet unsere Satzung. Auf dieser Grundlage kommt einmal jährlich die Mitgliederhauptversammlung aller Eigentümer (Rechtler) zusammen.
Die Mitgliederhauptversammlung bestimmt über die Leitlinien der Bewirtschaftung und trifft grundlegende finanzielle Entscheidungen. Aus ihrer Mitte wählen die Mitglieder alle fünf Jahre den neunköpfigen, sogenannten "Verwaltungsausschuss" und die beiden Vorstände.
Dieses Gremium trifft in Grunde alle Entscheidungen, die das Tagesgeschäft betreffen und gibt die Zielsetzungen für das jeweilige Geschäftsjahr vor.